Claus Jenckel

Claus Jenckel

Claus Jenckel

Schwerpunkte

  • Erbrecht
  • Nachlassrecht
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Jenckel ist seit 1977 als Rechtsanwalt zugelassen. Im gleichen Jahr trat er als angestellter Anwalt in unsere Kanzlei ein und wurde 1978 Partner.

Anfangs als Allgemeinanwalt tätig, bildete sich schon früh der heutige Tätigkeitsbereich Erbrecht einschließlich Nachlassrecht heraus. Daneben arbeitete Rechtsanwalt Jenckel schwerpunktmäßig im Familienrecht, im Arbeitsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Als einer der ersten Fachanwälte für Erbrecht (seit 2005) bearbeitet er heute ausschließlich erbrechtliche Mandate und steht unseren Mandaten mit seiner langjährigen Erfahrung bei Testamentsgestaltung, Nachfolgeplanung, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Erbauseinandersetzung und sonstigen erbrechtlichen Problemstellungen mit Rat und Tat zur Seite. Ferner ist er als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und bei der Nachlassabwicklung für unsere Mandanten tätig.

Hierbei profitieren unsere Mandanten von seinen umfassenden wirtschaftlichen Kenntnissen, die er durch seine Ausbildung zum vereidigten Buchprüfer (seit 1992) und seine langjährige Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen gewonnen hat. Rechtsanwalt Jenckel hat seine Zulassung als vereidigter Buchprüfer mit Wirkung zum 31.12.2021 zurückgegeben.

Rechtsanwalt Jenckel war Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf von 2005 bis 2021.

Von 1992 bis 2015 war er Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und von 2001 bis 2015 deren Vizepräsident und Schatzmeister.

Mitgliedschaften

  • Düsseldorfer AnwaltVerein e.V.
  • DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
  • Hereditare - Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.