WachstumsBG in Kraft

Am 01.01.2010 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums in Kraft getreten. Im Bereich des Erbschaftsteuerrechts sind im Wesentlichen zwei Änderungen erfolgt:

Änderungen im Bereich der Betriebsvermögensbegünstigungen

Bei der Übertragung von Betriebsvermögen gibt es in § 13a Erbschaftsteuergesetz zwei Verschonungsoptionen:

Bei dem Verschonungsweg 1 wurde bisher der Steuerwert des Unternehmens um einen Verschonungsabschlag in Höhe von 85 % reduziert, wenn der Betrieb 7 Jahre fortgeführt wird. Die Lohnsumme des Unternehmens muss in diesem Zeitraum mindestens 650 % der Jahreslohnsumme vor dem Tod des Erblassers betragen. Nach der neuen Regelung muss der Betrieb nur noch 5 Jahre fortgeführt werden. Die Lohnsumme wird abgesenkt auf 400 %.

Der Verschonungsweg 2 sah eine 100 %-ige Befreiung von der Erbschaftssteuer vor, wenn das Unternehmen über 10 Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme in diesem Zeitraum insgesamt mindestens 1.000 % beträgt. Hier wird die Zeit der Fortführung auf 7 Jahre abgesenkt, die Lohnsumme auf 700 %.

Erleichterungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Steuerklasse II

In Steuerklasse II wird insbesondere die Besteuerung von Geschwistern und Nichten und Neffen geregelt. Oberhalb eines Freibetrages von 20.000,00 € betrug der Steuersatz 30 %, ab 6.000.000,00 € 50 %. Dies sind die gleichen Steuersätze, wie sie für Fremde in Steuerklasse III galten. Jetzt gelten für die Steuerklasse II Progressionssätze von 15 – 43 % gem. der folgenden Tabelle:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich
Euro.........................I..II...III (Prozentsatz in der Steuerklasse)

75.000....................7 15 30

300.000................11 20 30

300.000................11 20 30
600.000................15 25 30
6.000.000.............19 30 30
13.000.000...........23 35 50
26.000,000...........27 40 50
> 26.000.000........30 43 50

Inkrafttreten

Grundsätzlich treten die Änderungen des Gesetzes am 01.01.2010 in Kraft.

Unter anderem die Vorschriften über die Betriebsvermögensbegünstigungen treten jedoch schon für Steuerfälle ab 01.01.2009 in Kraft.

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