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BGH: Erweiterung der Beweislastumkehr im Verbrauchsgüterkauf zu Gunsten des Käufers
In seinem Urteil vom 12.10.2016 – VIII ZR 103/15 - hat der Bundesgerichtshof den Anwendungsbereich der Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB erheblich zu Gunsten des Käufers erweitert. Der Entscheidung lag ...