Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Der Bundestag hat nunmehr die WEG-Reform in seiner Sitzung vom 17.09.2020 endgültig beschlossen. Der Zeitpunkt, zu dem das Gesetz in Kraft treten kann, steht derzeit noch nicht fest, da noch abschließend über die WEG Novelle durch den Bundesrat entscheiden muss. Sofern es – wie geplant – zur Beschlussfassung in der kommenden Sitzung am 09.10.2020 kommen sollte, dürften die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.12.2020 Inkrafttreten.

Der von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von Kosten und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) orientiert sich im Wesentlichen an dem durch die Bund-Länder-Kommission geschaffenen Arbeitsgruppe zur WEG-Reform entsprechend des Abschlussberichtes aus dem Monat August 2019. Wesentliches Ziel sollte es sein, die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zu vereinfachen, wohnungs- und mietrechtliche Bestimmungen zu harmonisieren sowie die Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchschutz zu erleichtern.

Ob dies tatsächlich gelungen ist, wird sich in den kommenden Jahren in der Praxis zeigen.

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