Negativbeschluss - Ablehnung des Zahlungsbegehrens eines Eigentümers durch die Eigentümerversammlung

Grundsätzlich kann die Rechtmäßigkeit eines sogenannten Negativbeschlusses im Wege der gerichtlichen Anfechtung überprüft werden, § 46 WEG.

Dies gilt auch dann, wenn ein von einem Wohnungseigentümer gegen den Verband gerichtetes Zahlungsbegehren durch Beschluss abgelehnt wird.

Ein solcher Beschluss widerspricht jedoch nur dann Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn davon auszugehen ist, dass der Anspruch offenkundig und ohne jeden Zweifel begründet war, so dass ein unnötiger Rechtsstreit mit entsprechendem Kostenrisiko in Kauf genommen würde.

Damit reduziert sich der Prüfungsumfang des Gerichts lediglich auf eine kursorische Prüfung. Ergibt diese, dass Zweifel an der Begründetheit des Anspruches bestehen, ist der Negativbeschluss nicht zu beanstanden.

BGH, Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 5/15

Fundstelle: ZWE 2016, S. 46

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