BGH: Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft möglich

In seinem Urteil vom 18. März 2016 zu Aktenzeichen V ZR 75/15 hat der Bundesgerichtshof nunmehr – als letztlich erwartete Konsequenz zur Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft – klargestellt, dass eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer besteht, ein Grundstück zu erwerben.

Eine derartige Beschlussfassung kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Eine derartige Beschlussfassung muss jedoch durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein.

Im konkreten Fall ging es um den Erwerb eines Nachbargrundstückes, auf dem sich die per Baulast gesicherten Stellplätze der Wohnungseigentümergemeinschaft befanden. Nähere Einzelheiten werden sich aus der bisher nicht vorliegenden schriftlichen Begründung ergeben.

BGH, Urteil vom 18. März 2016, V ZR 75/15

Quelle: Pressestelle BGH, Pressemitteilung Nr. 59/2016

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