Berufszulassung für Immobilienverwalter

Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler beschlossen.

In Zukunft müssen Verwalter von Wohnimmobilien (Wohnungs- aber auch Sondereigentumsverwalter) nicht nur die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen. Vielmehr unterfällt die Aufnahme der Tätigkeit auch einer Erlaubnispflicht gemäß § 34c Gewerbeordnung. Ebenfalls ist eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren vorgesehen. Der in den Fachgremien geforderte Sachkundenachweis scheint sich nicht durchgesetzt zu haben.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat durchlaufen. Die erste Sitzung findet am 22.09.2017 statt. Die Neuregelungen treten 9 Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft, also aller Voraussicht nach im Sommer 2018, soweit nicht wider Erwarten der Vermittlungsausschuss angerufen wird.

Auch wenn durch den Verzicht auf den Sachkundenachweis nicht alle diskutierten Forderungen zur Gewährleistung und Absicherung der Interessen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft umgesetzt worden sind, ist die beabsichtigte Neuregelung doch ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Weitere Informationen:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw13-pa-wirtschaft/498124

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